Lösungsorientierte Gutachten 

Ich bin spezialisiert auf lösungsorientierte Begutachtungen in den Bereichen Kindeswohlgefährdung, elterliche Sorge und Umgangsrecht.

In Anlehnung an die Entwicklung neuer Arbeitsmodelle an Familiengerichten ("Cochemer Modell", "Berliner Beschleunigtes Familienverfahren") biete ich lösungsorientierte Begutachtungen an, die mit Inkrafttreten des FamFG zum 1. September 2009 auch gesetzlich vorgesehen sind.

Auf der Basis fundierter juristischer und familienpsychologischer Kenntnisse sowie langjähriger Erfahrungen im familiengerichtlichen Kontext ist es mir möglich, familiengerichtliche Auseinandersetzungen umfassend und kompetent einschätzen und beurteilen zu können.

Die fallführenden Richter und Richterinnen erhalten nach einem gemeinsamen Beratungsprozess des Sachverständigen mit den Eltern und den betroffenen Kindern ein sorgfältig erstelltes Gutachten, das einen fundierten Einblick in die familienpsychologischen Hintergründe der jeweiligen Falllage gewährt und das eine einvernehmliche Lösung anbietet, das den Bedürfnissen der Eltern und Kinder unter Einbezug des Kindeswohls Rechnung trägt.

Anlass für familienrechtliche Gutachten sind zu klärende Fragen bezüglich des Umgangs- und Sorgerechts für die Kinder, die von den Eltern nicht einvernehmlich gelöst werden können. Oftmals liegt bereits ein gemeinsamer Beratungsprozess hinter den Eltern, in dem deutlich wurde, dass unverarbeitete Konflikte auf der Paarebene mit der Elternebene vermischt werden, so dass der Blick auf die Kinder verloren geht oder verschleiert wird.

Ziel der lösungsorientierten Begutachtung ist die Unterstützung der Eltern für eine gemeinsame Einigung bezüglich der zu regelnden Sorgerechts- und Umgangsfragen für ihre Kinder.

Während der lösungsorientierten Begutachtung werden Gespräche mit den Eltern und den Kindern geführt.

Der Sachverständige erarbeitet gemeinsam mit dem Kind dessen Bedürfnisse und bespricht mit ihm kindgerecht mögliche Lösungen in der jeweiligen Situation. 

Eltern werden dabei unterstützt, gemeinsam Verantwortung für eine konstruktive Elternschaft zu übernehmen und dabei das Wohl des Kindes in den Blick zu nehmen. Informationen über den Ablauf und die Dynamik von Konflikten in Trennungs- und Scheidungssituationen und die Konsequenzen für die Kinder auf der Grundlage der aktuellen Scheidungsforschung und von Forschungsergebnissen aus der Familienpsychologie tragen hierbei oftmals zu einer Deeskalation und zu einer Lösungsorientierung der Situation bei.

Die Eltern werden im gutachterlichen Prozess dabei unterstützt, ein Verständnis für die psychische Befindlichkeit, die Bedürfnisse und die Konsequenzen für die Kinder, die von Trennung betroffen sind, zu gewinnen. Kinder befinden sich oftmals in einem Loyalitätskonflikt, der dazu führt, dass diese i.d.R. den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten möchten. Zudem wünschen sie sich, dass Eltern Entscheidungen bezüglich ihres Kindes gemeinsam treffen. Hier sind die Eltern gefordert, eine Lösung zu finden, die die Kinder in den Blick nimmt.

Gelingt der Einigungsversuch, wird das Familiengericht in einer Stellungnahme darüber informiert. Bei einem Scheitern des Einigungsversuchs unterbreitet der Sachverständige dem Familiengericht einen Vorschlag zur Lösung der Situation.